Reitzubehör: Interessante zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen: Welches Reitzubehör wirklich sinnvoll ist, zeigt sich insbesondere für den Reitanfänger erst nach Jahren, wenn Sattelkammer oder Keller „aus allen Nähten platzt“. Der Handel bietet Reitzubehör in nahezu unendlicher Vielfalt an. Welcher Reiter oder Pferdebesitzer hat nicht schon einmal eine Bestandsaufnahme gemacht und hierbei feststellen müssen, dass er Reitzubehör, das irgendwann einmal unbedingt notwendig erschien, entweder gar nicht oder aber nur wenige Male auch tatsächlich genutzt hat?

Welches Reitzubehör ist wirklich sinnvoll

Die meisten Reiter werden sich eingestehen müssen, dass sie im Grunde immer auf Reit- und Pferdeausstattung zurückgreifen, an die man sich im Lauf der Zeit gewöhnt hat. Man gewöhnt sich deshalb an etwas, weil es insbesondere zweckmäßig, pflegeleicht und praktisch ist. Dies sollte man beim Kauf der Reiter- und Pferdeausrüstung bedenken und sich nicht von Schnäppchenangeboten, optischen Eindrücken und Prospektaufmachungen leiten lassen.

Nach diesem Gesichtspunkt erscheint insbesondere folgendes Reitzubehör für sein Pferd sinnvoll:

 

Bei der Auswahl der jeweiligen Produkte sollten einige Faktoren auf jeden Fall beachtet werden:

Hat man seine Auswahl nach den o.g. Gesichtspunkten getroffen spielt auch immer der Preis eine wichtige Rolle.

Die richtige Lagerung und Pflege von Reitzubehör

Vielfach ist zu beobachten, dass für Reitzubehör viel Geld ausgegeben wird, anschließend jedoch kaum oder überhaupt kein Augenmerk auf die Lagerung und Pflege der Gegenstände gelegt wird. Gerade bei kostenträchtigen Lederprodukten wie Sattel und Zaumzeug spielt die anschließende Lagerung und Pflege eine entscheidende Rolle.

Immer noch kommt es vor, dass Reitzubehör (insbesondere auch Sättel und Zaumzeug) direkt in der Stallgasse an der Pferdebox gelagert werden. Oft geschieht dies sogar aus Bequemlichkeit, obwohl eine Sattelkammer vorhanden ist. Es liegt nahe, dass die Lebensdauer dieser Gegenstände durch die Bewegung der Boxentür, vorbeifahrende Mistkarren, Luftfeuchtigkeit, Kälte, Staub usw. wesentlich verkürzt werden. Auch eine ungeheizte Sattelkammer, die gleichzeitig vielleicht sogar als Trockenkammer für Abschwitzdecken dient, ist Gift für Ihren teuren Sattel, Lederhalfter, Sattelgurt usw.

Auch wird es das Reitzubehör danken, wenn es nicht nur pfleglich behandelt wird, sondern auch entsprechend den jeweiligen Pflegeanleitungen gereinigt und gepflegt wird.

Sicherheit

Es überrascht immer noch, wie fahrlässig viele Reiter mit ihrem Eigentum bzw. Reitbeteiligungen mit dem Eigentum anderer umgehen. Gerade bei Sätteln, für die oftmals  mehre tausend Euro ausgegeben wurden, ist es zwingend notwendig, zu prüfen, wie Sattelkammer bzw. Spinde gesichert sind. Insbesondere ist es auch keine Lösung, wenn zwar eine abschließbare Sattelkammer vorhanden ist, aber nach dem Prinzip verfahren wird: „Der letzte macht das Licht aus und sperrt ab“. Wenn es zu einem Diebstahl kommt, wird es dann keiner gewesen sein der die Tür nicht abgesperrt hat.

Wenn man sich die Einstellverträge mit den jeweiligen Reitanlagen einmal anschaut, so wird der Reitstallbesitzer in den meisten Verträgen nur für die eingestellten Pferde (und für die auch  nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung) haften, nicht aber für Schäden oder Verlust von Sätteln usw.. Es bleibt dem Eigentümer der Gegenstände also nur übrig, diese Gegenstände über seine Hausratversicherung (gegen relativ geringe zusätzliche Beiträge) mit zu versichern.

Doch damit ist es nicht getan, da die Versicherung nur bei sog. Einbruch-Diebstahl, nicht aber bei einfachem Diebstahl bezahlt. Das heißt nichts anderes, die Sattelkammer oder der Spint muss über ein Schloss oder ähnliches gesichert gewesen sein. Ist dies nicht der Fall, helfen Ihnen die wohlgemeinten Ratschläge der Polizei im Falle eines Diebstahls wie z. B. “Achten Sie zukünftig darauf, dass der Sattel eingesperrt ist“, nur insofern weiter, als dass die Diebe nicht selten nach 6 – 8 Wochen noch einmal aufgetaucht sind, wenn alle neue Sättel angeschafft haben.

Alle diese Risiken kann man umgehen, wenn die Stallgemeinschaft den Reitanlagenbesitzer verpflichtet, täglich zum Zeitpunkt der Stallruhe die Sattelkammer abzusperren und morgens bei der 1. Fütterung wieder aufsperrt. Im Schadensfall dürfte dann ein Verantwortlicher feststehen, falls die Sattelkammer nicht abgesperrt ist.

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